Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)
Die EAP ist nicht für einfache Verletzungen gedacht und kommt deshalb vorwiegend bei schwerwiegenden Erkrankungen, Operationen und Unfallverletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates zum Einsatz.
Insbesondere sind dies Verletzungen des Kniegelenkes, der Schulter, Osteotomien und Osteosynthesen der großen Röhrenknochen und degenerative Erkrankungen als auch traumatische Verletzungen der Wirbelsäule u.a. Bandscheibenvorfälle und Instabilitäten.
Von den Kostenträgern sind differenzierte Indikationslisten erstellt worden:
Für Landes- und Bundesbeamte hat der Bundesminister des Inneren 1996 eine Auflistung der Krankheitsbilder für die EAP erstellt. Diese Indikationsliste gilt auch für alle Privatversicherte (Siehe Beamte&PKV).
Im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren entscheiden die behandelnden D- oder H-Unfallärzte über den Zugang zur EAP (Siehe BG).