Wir sind Vertragspartner der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für die EAP.

Im Rahmen der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP)

Die Leistung der EAP kann nur für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte Patienten und Patienten im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Nachbetreuung von uns erbracht werden.

Im Rahmen der Physiotherapie / Physikalischen Therapie

Wir behandeln Patienten aller  privaten, gesetzlichen Krankenkassen und berufsgenossenschaftlichen Kostenträger.

Die EAP sollte verordnet werden, solange ein erkennbarer und messbarer Funktionsgewinn zur völligen oder weitestgehenden Wiederherstellung zu verzeichnen ist. Ist nach einem Behandlungszeitraum (4 Wochen) kein Funktionsgewinn feststellbar, ist festzulegen, ob

  • die EAP abzuschließen ist oder eine ärztliche Begründung für die Fortführung der EAP vorliegt.
  • eine BGSW (Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung) indiziert ist.
  • eine andere medizinische Maßnahme notwendig sein könnte.

Im berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren entscheiden die behandelnden D- oder H-Unfallärzte über den Zugang zur EAP.

1. Grundsätzliches

Über die durch die medizinischen Rehabilitationsverfahren der Unfallversicherungsträger grundsätzlich sichergestellte umfassende Rehabilitation hinaus kann für spezielle Verletzungen/Berufskrankheiten eine Erweiterte Ambulante Physiotherapie in beteiligten Therapieeinrichtungen erforderlich werden. Bei dieser Erweiterten Ambulanten Physiotherapie handelt es sich um die Kombination von Behandlungselementen der

  • krankengymnastischen Therapie
  • physikalischen Therapie und
  • medizinischen Trainingstherapie

Die verschiedenen Behandlungselemente sind isoliert oder ggf. kombiniert einzusetzen.

2. Indikationen

Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie kommt vorwiegend zur Beseitigung von besonders schweren Funktions- und Leistungsbeeinträchtigungen sowie Fähigkeitsstörungen im Bereich des Stütz- und Bewegungsapparates in Betracht. (Auszug aus den Anforderungen der Unfallversicherungsträger für die Beteiligung von Einrichtungen an der Erweiterten Ambulanten Physiotherapie (EAP) in der Fassung vom 01.01.2006)

Behandlungsumfang: ca. 2½ bis 3 Stunden